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Blog - 18. September 2020

Erhalten Sie Fördermittel für die Umrüstung auf eine smarte Beleuchtung

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Sie planen eine Umrüstung Ihrer Beleuchtung? Und sind auf der Suche nach einer Beleuchtung, mit welcher Sie Ihre Stromkosten signifikant reduzieren können? Wenn Sie sich für eine energieeffiziente Lösung entscheiden, können Sie gleich von mehreren Vorteilen profitieren: Die Rechnung Ihrer laufenden Energiekosten wird drastisch sinken, Sie tragen aktiv zum Umweltschutz bei, ohne irgendwelche Komforteinbussen hinnehmen zu müssen und Sie können sogar einen Teil der Investitionskosten durch Fördermittel decken. Aber wie und wann erhalte ich Fördermittel für mein Projekt?

Was viele nicht wissen: Stromsparende Beleuchtung wird staatlich gefördert – und zwar sowohl für Innen-, als auch für Aussenbeleuchtung. Fördermittel schaffen Anreize, alte leistungsintensive Anlagen zu ersetzen und in hocheffiziente moderne Technologien zu investieren. Das erklärte Ziel des Bundes ist es, den Stromverbrauch zu reduzieren, um die definierten Klimaziele möglichst bald erreichen zu können. Aber für welche Projekte werden überhaupt Fördermittel vergeben? Kurz gesagt immer dann, wenn hohe Elektrizitätseinsparungen erzielt werden – die Amortisationszeit jedoch länger als 4 Jahre dauert. Zudem müssen intelligente Beleuchtungslösungen eingesetzt werden, welche mittels Sensorik die Lichtintensität dem Bedarf entsprechend anpasst. Die neuen Leuchtmittel müssen mindestens eine Systemeffizienz von 120 lm/W vorweisen.

"Prokilowatt" - Förderprogramm des Bundesamts für Energie.

Sie haben die Entscheidung getroffen und Ihr Projekt soll umgesetzt werden. Der erste Schritt ist nun, Ihre Fördermittel für das neue Beleuchtungssystem zu beantragen. Heutzutage gibt es unzählige Subventionsmöglichkeiten für Sanierungsmassnahmen und Neubauten. Finden Sie sich im «Fördergelder-Dschungel» schon zurecht? Eine Orientierung über verschiedene Fördermöglichkeiten und -programme gibt «ProKilowatt» – ein Förderprogramm des Bundesamts für Energie. ProKilowatt unterstützt diverse Effizienzmassnahmen, die den Stromverbrauch reduzieren. Dabei kann ProKilowatt als «Dach-Organisation» von Fördermittel-Programmen angesehen werden, womit in den Jahren von 2010 bis 2019 Stromeinsparung von rund 9000 GWh erzielt wurden!

Der Förderbeitrag, welcher bis zu 30 Prozent der Investitionsmassnahmen betragen kann, bietet nicht nur Kostenersparnisse und einen schnellen Return on Investment (ROI), sondern ermöglichen vor allem auch eine nachhaltige Zukunft. Unterstützt werden verschiedene Anwendungsbereiche von der Belüftung über Pumpen bis hin zur Beleuchtung. Bezogen auf die Beleuchtung, können Sie mit einer Schnellüberprüfung ganz einfach feststellen, ob Ihr Projekt eine Chance auf Förderung hat. Ausschlaggebend hierbei ist der festgelegte Förderbeitrag. Kurz gesagt: Je geringer der Förderbeitrag und je grösser die Stromeinsparung, desto eher können Sie Fördermittel erhalten. Einen Zuschlag erhalten die kostenwirksamsten Produkte, wobei die Erfolgschance in etwa bei 80 Prozent liegt. Dies können Sie direkt bei ProKilowatt testen lassen und so einen Überblick über die möglichen Fördermittel erhalten. Übrigens: Die Anmeldung beim Förderprogramm muss zwingend vor der Auftragsvergabe erfolgen. Das Ausfüllen der spezifischen Anträge wurde in letzter Zeit enorm vereinfacht und meist reicht eine einfache Excel-Kalkulation. Möchten Sie sich nicht selbst in die Materie einarbeiten, so können dies auch oft direkt von ihrem Beleuchtungs-Partner als Dienstleistung in Anspruch nehmen. Wir von LEDCity beispielsweise übernehmen diese Arbeit für unsere Kunden, um die Umrüstung auf eine moderne Beleuchtung noch zusätzlich zu erleichtern.

Weitere spannende Seiten zum Thema Förderprogramme sind die übersichtliche Lightbank.ch oder die umfassende und bedienerfreundliche Seite Energiefranken.ch von EKZ. Speziell erwähnen möchten wir auch die beiden neuen branchenspezifischen Förderprogramme Opti-Food (für die Nahrungsmittelindustrie) und Opti-Town (für öffentliche Gebäude & Anlagen), die Energie Zukunft Schweiz kürzlich lanciert hat. Und noch ein kleiner Insider-Tipp: Mit dem Programm ProImmo von Enerprice haben wir bislang sehr gute Erfahrungen gemacht. Reinschauen lohnt sich definitiv!

Geänderte Bedingungen ab 2022.

Kürzlich wurde vom Bundesamt für Energie BFE kommuniziert, dass ab 2022 keine fixen Eingabetermine für Förderanträge mehr existieren werden. Im Gegensatz zu den bisherigen drei Eingabeterminen pro Jahr werden die Abläufe bei der Projektförderung auf ein kontinuierliches Eingabe- und Zuschlagsentscheid-Verfahren umgestellt. Dies ermöglicht in Zukunft eine kürzere Wartezeit zwischen Antrag und Zuschlagsentscheid. Die definitiven Bedingungen für die Ausschreibungen ab 2022 werden Ende Jahr veröffentlicht.

Einkaufszentrum erhält CHF 63000 für Umrüstung auf LEDCity-Leuchtmittel.

Wie kann solch eine Umrüstung konkret aussehen? Ein bekanntes Einkaufszentrum in Zürich arbeitet aktuell mit unserem Sales-Team an der Realisierung einer grösseren Umrüstung auf ein intelligentes LEDCity-Beleuchtungssystem. Neben Gründen der Kosteneinsparung, Nachhaltigkeit und den erweiterten Möglichkeiten einer smarten Beleuchtung spielen nicht zuletzt auch die Beantragung der Fördergelder und insbesondere die Corona-Sofortmassnahmen eine entscheidende Rolle.

Geplant ist, dass die Korridore, Treppenhäuser, das Parkhaus sowie Lagerflächen zukünftig bedarfsgerecht beleuchtet werden. Um dieses Projekt realisieren zu können, betragen die Investitionskosten rund CHF 400’000. Um nun den gewünschten Förderbeitrag zu erhalten, muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dabei werden alle Fragen rund um den Leuchtentyp, den jährlichen Stromverbrauch, den Einsatz von Präsenzmeldern und Tageslichtreglern und den spezifischen Elektrizitätsverbrauch im Vorher-Nachher-Vergleich angegeben. Wenn die Stromeffizienzmassnahme die genannten Anforderungen erfüllt, wird nach erfolgreicher Prüfung der Förderbeitrag reserviert. Im Falle dieses Einkaufszentrums werden für die Umrüstung rund 2500 LEDCity-Leuchtmittel eingeplant. Aktuell wurden in den Treppenhäusern des Einkaufszentrums beispielsweise bereits 330 Leuchten umgerüstet werden, die über keinerlei Tageslichtregler verfügten und mit 43 Watt pro Leuchte für einen jährlichen Stromverbrauch von rund 125’000 kWh verantwortlich waren. Mit den halbautonomen LEDCity-Leuchtmitteln ändern sich die Werte folgendermassen: maximale Leistung von 19 Watt pro Leuchte, Reduktion des jährlichen Stromverbrauchs auf ca. 12’000 kWh sowie Tageslichtreglung. Dies erfüllt die erforderlichen Werte für nachhaltige Massnahmen.

Insgesamt können von den knapp CHF 400’000 Investitionskosten für Park- und Treppenhaus, Korridor und Lagerfläche über CHF 60’000 Fördermittel reserviert werden. Dies beinhaltet auch den Corona-Bonus in der Höhe eines Förderzuschlags von ca. CHF 14’000, sofern die Umrüstung bis spätestens zum 31. Dezember 2021 umgesetzt wird.

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