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Blog - 03. September 2021

Neon-Röhre adieu: FL-Tubes werden verboten! Sind Sie gerüstet?

1.

Neon-Röhre adieu: FL-Tubes werden verboten! Sind Sie gerüstet?

In der Schweiz werden jährlich rund 12 Prozent der Elektrizität für die Beleuchtung verbraucht. Dies bleibt nicht ohne negative Folgen: Die Umwelt wird belastet und die Energiekosten sind enorm hoch. Aus diesem Grund handeln die Europäische Union und die Schweiz, indem ein Verbot von Leuchtstoffröhren ab September 2021 in Kraft treten wird. Mithilfe der Umrüstungen auf energieeffiziente Lösungen soll sich der Elektrizitätsverbrauch für die Beleuchtung um rund die Hälfte reduzieren.

Die zuständige Kommission der Europäischen Union ist schon länger bestrebt, Massnahmen für die Beleuchtung einzuführen, um ihre Klimaziele zu erreichen. Die Schweiz übernimmt die neuen sogenannten «Öko-Design-Richtlinien» der Europäischen Union, welche den Leitfaden für eine nachhaltige Zukunft geben sollen. Effizientere LED-Röhren etablieren sich zwar zunehmend, jedoch sind veraltete und stromhungrige Leuchtstoffröhren noch viel zu oft in Gebäuden zu finden. Dies wird sich nun ändern. Durch das Verbot von Leuchtstoffröhren wird ein weiterer wegweisender Schritt in Richtung energieeffiziente Zukunft gemacht. Die Energieverbrauchskennzeichnung (Energieetikette) und die Anforderung an Lichtquellen sind komplett überarbeitet worden: Bisherige Regeln werden am 1.09.2021 ausser Kraft gesetzt. Die neuen Effizienzanforderungen können die konventionellen Leuchtstoffröhren nicht oder nur mit einem grossen Aufwand erreichen. Dies führt zu einer zwingenden Umrüstung auf moderne Beleuchtungslösungen. Ineffiziente Leuchtmittel werden also demnächst vom Markt verschwinden.

2.

Effizienzanforderungen an Beleuchtung.

Aber was genau ist erlaubt und was nicht? Ursprünglich wurden elektrische Geräte in die Klassen A bis G eingeteilt, als die Energieetikette vor über 25 Jahren eingeführt wurde. Nachhaltige Lösungen erhalten unterdessen jedoch Effizienzklassen bis teils A+++, was dem einfachen Verständnis nicht unbedingt zuträglich ist. Die Einführung eines neuen Standards im Jahr 2021 führt nun zur neuen beziehungsweise der ursprünglichen Skalierung von A bis G – jedoch mit angepassten Werten. Infolge dessen sind Leuchtmittel, die aktuell einen guten Effizienzgrad (A++) aufweisen, nach den neuen Effizienzanforderungen nur noch in der Kategorie C zu finden. Damit bleibt ein Spielraum für die Entwicklung von noch intelligenteren und energiesparenderen Produkten.

Farbe Effizienzklasse neu Effizienzklasse alt Min. Effizienz: (lm/W) Bemerkungen
A 210
B A+++ 185
C A++ 160 Aktuell beste LED-Leuchtmittel
D A+ 135
E A 110
F B 85 Beste Leuchtstofflampe
G C <85 Die meisten Entladungslampen
G D

Je nach verbautem Leuchtmittel muss jedoch unterschiedlich vorgegangen werden: Ab dem 01.09.2021 werden alle Leuchtstoffröhren des Typs T2 (Spaghetti-Lampe) sowie die T5 80 W verboten. Ab dem 01.09.2023 gibt es dann ein striktes Verbot für herkömmliche T8 Leuchtstoffröhren (18, 36 und 58 W). Genaueres kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Zeitpunkt verboten Weiterhin zugelassen
Seit 1.9.2019 • Halogen Kolben- und Reflektorlampen E14 und E27 • Halogen Spotlampen GU10 • Quecksilberdampflampen (seit April 2015) • Halogen Stablampen R7s • Hochvolt Halogen Stiftlampen G9 • Effiziente Niedervolt Halogen Stiftlampen G4 und GY6.35 • Niedervolt Halogen Reflektorlampen GU5.3
Ab 1.9.2021 • Halogen Stablampen R7s unter 2700 lm • Niedervolt Halogen Reflektorlampen GU5.3 • Leuchtstoffröhren T2 (Spaghetti Lampe) • Leuchtstoffröhren T5 HO 80 W • Kompaktleuchtstofflampen mit 2-Stiftsockel • Einzelne Natriumdampf-Hochdrucklampen • Halogen Stablampen R7s ab 2700 lm • Hochvolt Halogen Stiftlampen G9 • Niedervolt Halogen Stiftlampen G4 und GY6.35 • Leuchtstoffröhren T5 (ausser 80 W) • Leuchtstoffröhren T8 (18, 36 und 58 W) • Weitere Entladungslampen
Ab 1.9.2023 • Hochvolt Halogen Stiftlampen G9 • Niedervolt Halogen Stiftlampen G4 und Gy6.35 • Leuchtstoffröhren T8 (18, 36 und 58 W) • Halogen Stablampen R7s ab 2700 lm • Leuchtstoffröhren T5 (ausser 80 W)

Quelle: toplicht.ch   Eine Alternative zu FL-Röhren, auch Leuchtstoffröhren genannt, ist die LED-Röhre. Diese kann einen direkten Ersatz darstellen, hat hinsichtlich der Effizienz aber noch eine breite Varianz. Herkömmliche LED-Röhren können Energieeinsparungen von rund 40-50 Prozent vorweisen. Innovative Beleuchtungslösungen können jedoch bereits mit einer Reduktion von rund 90 Prozent des Energieverbrauchs überzeugen und erfüllen die neuen Effizienzanforderungen ohne weitere Anpassungen, da sie beispielsweise die benötigte Leuchtstärke exakt berechnet und der Umgebung anpasst.

3.

Bedeutung für Unternehmen.

Unternehmen sind nicht per sofort verpflichtet, die genutzten Leuchtstoffröhren auszutauschen. Jedoch müssen künftig nicht mehr funktionierende Leuchtstoffröhren im Sondermüll entsorgt werden und neue, effizientere Leuchtmittel eingesetzt werden. Anstatt in ein paar Jahren auf ein neues, kompliziertes Beleuchtungssystem umzustellen, lohnt es sich wahrscheinlich, schon heute diesen Schritt zu gehen: Auch wenn es zunächst nach einer komplizierten sowie kosten- und zeitaufwändigen Aufgabe klingt, kann dies jedoch – je nach System – im «Handumdrehen» erledigt werden: Die alten T5- oder T8-Röhren können einfach durch hocheffiziente und intelligente LED-Röhren ausgetauscht werden, da zum Beispiel LEDCity auf einen herstellerübergreifenden Standard setzt, der mit den bestehenden Fassungen kompatibel ist. Lediglich sollte das Vorschaltgerät entfernt werden, da der Energieverbrauch dadurch nochmal deutlich reduziert werden kann und künftige Ausfälle vermieden werden.

Auch wenn man in letzter Zeit oft sieht, dass der Trend von austauschbaren Röhren weg hin zu kompletten Leuchten geht, macht solch ein modulares System weiterhin absolut Sinn. Trotz der deutlich höheren Lebensdauer von LED-Röhren im Vergleich zu klassischen FL-Tubes, müssen sie doch – je nach Qualität des Produkts – alle fünf bis zehn Jahre ausgetauscht werden. Wenn Sie dies selbständig mit wenigen Handgriffen erledigen können und nicht extra eine Fachkraft beiziehen müssen, so schlägt sich dies auch in Ihrem Budget nieder. Für eine ausgefallene LED-Komplettleuchte müssen Sie für den Austausch einen Elektriker beiziehen, eine ausgefallene LED-Röhre haben Sie jedoch selbst in 10 Sekunden ausgewechselt.

Auf einen Blick: Vorteile beim Wechsel von FL zu LED:

  • Hoher Wirkungsgrad
  • Hohe Lebensdauer
  • Tiefe Betriebs- und Unterhaltskosten
  • Keine Einschaltverzögerung
  • gut steuer- und dimmbar
  • Unempfindlich gegenüber Erschütterungen
  • Keine gefährlichen Schadstoffe in der Röhre enthalten
  • Geringe Wärmeabgabe
  • Tiefere Klimatisierungskosten
  • Kein Flackern (bei qualitativ guten Leuchtmitteln)
4.

Dürfen wir Sie unterstützen?

Haben Sie ein Umrüstungsprojekt, bei dem wir Sie unterstützen dürfen? Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich die möglichen Optionen, stellen Ihnen unsere Produktepalette vor und helfen Ihnen, auch nach dem FL-Verbot noch gut ausgeleuchtete Räume zu haben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und erstellen Ihnen gern eine unverbindliche Offerte.

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