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FAQ.

– Tieferer Energieverbrauch

– Unempfindlich gegenüber Erschütterungen

– Keine Schadstoffe enthalten

– Geringe Wärmeaussendung

– Tiefere Klimatisierungskosten

– Hoher Wirkungsgrad

– Hohe Lebensdauer

– Tiefe Betriebskosten

– Keine Einschaltverzögerung

– Kein Flackern

Der Anschaffungspreis ist höher. Aufgrund der tieferen Betriebskosten amortisieren sich die Investitionskosten jedoch innerhalb 1–3 Jahren, sodass pro Leuchtmittel mehrere hundert Franken gespart werden können.

Die graue Energie durch den Produktionsprozess ist höher. Aufgrund der besseren Effizienz und der hohen Lebensdauer ist der gesamte Energieaufwand jedoch um ein Mehrfaches geringer.

Sie können zwischen verschiedenen Farbtemperaturen wählen. Das Spektrum reicht von warmen bis hin zu blauen, modernen Farbtemperaturen. Die neutrale Farbtemperatur 4000K hat sich auf dem Markt mehrheitlich durchgesetzt. Auf dem Leuchtmittel wird hierfür der Code 840 verwendet. Dieser beschreibt eine Farbwiedergabe von > 80% (8) und eine Farbtemperatur von 4000 K (40).

Die Schädlichkeit von Licht kann generell in drei Kategorien eingeteilt werden:

Ultraviolette Strahlung (bekannter als UV-Strahlung)

Diese kann zu starken Schäden an Auge und Haut führen. Handelsübliche LED-Leuchtmittel strahlen in der Regel nur sehr wenig ultraviolette Strahlung aus und sind somit unschädlich.

Blaulicht

Blaulicht kann vor allem gefährlich für die Netzhaut im Auge sein. Grund hierfür ist, dass das Blaulicht für das schnellere Absterben der einzelnen Sehzellen auf der Netzhaut verantwortlich sein kann und sich somit das Sehvermögen des Auges verschlechtert.

Wie eine Studie der Schweizerische Eidgenossenschaft gezeigt hat, sind die meisten LED-Lampen auf dem Markt als ungefährlich einzustufen. Es wird zwischen vier Gruppen unterschieden:

– Freie Gruppe: Trotz langer Bestrahlungsdauer bestehen keine Risiken für die Netzhaut.

– Risikogruppe 1: Es besteht ein geringes Risiko ab einer Bestrahlungsdauer von 100 Sekunden.

– Risikogruppe 2: Es besteht ein mittleres Risiko ab einer Bestrahlungsdauer von 0.25 Sekunden.

– Risikogruppe 3: Es besteht ein hohes Risiko bereits bei sehr kurzer Bestrahlungsdauer.

Die LEDCity-Röhren sind der «Freien Gruppe» zugeordnet.

Flickern

Das menschliche Auge sieht Lichtschwankungen bis zu einer Frequenz von 60 Hertz. Die Netzhaut im Auge erkennt jedoch Lichtschwankungen bis zu 200 Hertz. Dieses Flickern kann gesundheitliche Leiden verursachen wie zum Beispiel Kopf- oder Augenschmerzen. Fluoreszenz-Leuchtröhren flickern teilweise bei 100 Hertz. Daher lohnt sich ein Ersatz auf hochwertige LED-Leuchtmittel auch aus gesundheitlichen Gründen. LED-Röhren von LEDCity flickern mit einer Frequenz von 2300 Herz. Die Netzhaut nimmt dieses Flickern nicht wahr, sodass keine gesundheitlichen Schäden zu befürchten sind.

Leuchtstoffröhren fallen in die Kategorie Leuchtmittel und werden auch als Leuchtröhren, Neonröhren oder Lichtröhren bezeichnet.

Diese Leuchtmittel haben zwei Elektroden an beiden Enden. In der Röhre selber befindet sich ein Gas. Sobald Elektrizität an den Enden ankommt, erwärmen die Elektroden das Gas, welches dann Schwarzlicht/UV-Licht ausstrahlt. Der Leuchtstoff (deswegen der Name Leuchtstoffröhre), welcher sich im Inneren der Röhre befindet, leuchtet sobald er mit UV-Licht bestrahlt wird. Den nun strahlenden Leuchtstoff nehmen wir als Licht wahr.

Im Vergleich zu den oben erläuterten Röhren, befindet sich in den LED-Röhren kein Gas, sondern Leuchtdioden, die das Licht erzeugen.

Nein. Leuchten beinhalten ein Leuchtmittel. In anderen Worten: Mit Leuchte wird nicht nur das Leuchtmittel bezeichnet, sondern auch das Gehäuse, in dem sich das Leuchtmittel befindet. Heutzutage werden leider immer mehr Leuchten verkauft, bei denen das Leuchtmittel nicht mehr austauschbar ist. Bei allen Lösungen von LEDCity bleibt das Leuchtmittel jedoch für eine bessere ökologische Bilanz austauschbar.

Damit die Leuchtmittel auch in Neubauprojekten genutzt werden können, bieten wir ebenfalls modulare Leuchten an, bei welchen unsere Leuchtmittel eingesetzt werden können.

Am 24. August 2023 wurde ein bedeutender Schritt in der Umsetzung des Plans zur Beseitigung ineffizienter Beleuchtung vollzogen. Im Rahmen dieser Maßnahme hat die Europäische Kommission das Inverkehrbringen von Leuchtstoffröhren, umgangssprachlich FL-Röhren, verboten. Bestehende Lagerbestände können nach wie vor verwendet werden, jedoch sind seit diesem Zeitpunkt keine weiteren Importe mehr gestattet. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Nutzung effizienterer Beleuchtungstechnologien wie LED zu fördern und somit die Energieeffizienz zu steigern.